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Alle Fotos unterliegen dem Copyright der Fotografen und dürfen nicht ohne Genehmigung verwendet werden. Jede Nutzung ist kostenpflichtig.
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Geotop-Bildarchiv: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 08. Dezember 2005
A. Allgemeines
- Alle Angebote, Lieferungen und elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
- Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen von Geotop-Bildarchiv ausschließlich per e-Mail oder auf elektronischen Datenträgern. Lieferung von Dias oder Negativen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur, Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
- Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur
durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials
innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials
beim Besteller Gültigkeit. Bildmaterial auf Datenträger: Datenträger muß zurückgesandt werden. Bei elektronischer Übermittlung gilt: Die Ablehnung muß schriftlich innerhalb von drei Werktagen geltend gemacht werden, das Bildmaterial ist aus allen Datenspeichern zu löschen. Nicht löschbare Datenspeicher(CD) sind zu vernichten.
- Reklamationen, die den Inhalt der Sendung betreffen, sind
innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des
Bildmaterials beim Besteller telefonisch oder per Fax und binnen
weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen;
Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger
verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in
schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger
Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell
bereits entstandene oder entstehende Kosten
ausgeschlossen.
- Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch
vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und
Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben.
Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die
Agentur schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des
gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des
Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder
stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben
des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis
als nicht erteilt und ist die Agentur von
Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
- Geliefertes oder elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der
Agentur/Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend
und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts
zur Verfügung gestellt.
- Geliefertes oder elektronisch übermitteltes Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte
erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben bzw. aus allen Datenspeichern zu löschen. Nicht löschbare Datenspeicher(CD) sind zu vernichten.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte
erworben und/oder Verwendungsabsicht bekundet hat, ist
innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben bzw. aus allen Datenspeichern zu löschen. Nicht löschbare Datenspeicher(CD) sind zu vernichten.,
unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich
genutzt hat oder nicht.
- Für alle Bildlieferungen oder elektronische Bildübermittlungen können Bearbeitungsgebühren
und Versandkosten berechnet werden, die sich aus Art und Umfang
des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir
für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen
Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus
Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine
Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht
erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren
erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch
Eigentumsrechte.
- Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder
Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet
werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch
Nutzungsrechte am Bildmaterial.
- Für Schäden und Fehler an Hard- oder Software, die durch die elektronische Übermittlung, durch Datenträger von Geotop-Bildarchiv oder Nutzung unserer Internet-Seite entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
- Bildbeschreibungen und Stichwortlisten zu den Bildern wurden mit wissenschaftlicher Sorgfalt zusammengestellt. Sollten dennoch Fehler enthalten sein - z.B. Fehlbestimmung von Pflanzen - übernehmen wir keinerlei Haftung für dadurch entstehende Schäden.
- Die Nutzung der Internet-Seite von Geotop-Bildarchiv "www.geotop-bildarchiv.de" ist kostenfrei, alle dort abgebildeten Fotos unterliegen dem Copyright von Geotop-Bildarchiv bzw. des Photografen.
Eine Bestellung von Bildern und die Beratung sind nur für angemeldete Nutzer innerhalb eines geschlossenen Nutzerbereichs möglich. Der Antrag auf Nutzung erfolgt online, der Antragsteller erhält einen Login-Namen und ein Passwort. Bei Mißbrauch kann der Nutzer kann der Nutzer von weiteren Bestellungen ausgeschlossen werden.
- Gem. § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir die Nutzer darauf hin, dass Geotop-Bildarchiv alle für die Bearbeitung erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet.
Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Nutzers an Dritte weitergegeben (verkauft, vermietet).
B. Honorare
- Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig.
Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage
für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei
Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen
sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels
Montagen, Fotocomposing, elekronischen Bildträgern oder
ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes
werden. Bei Überlassung von Dias oder Negativen haftet der Besteller Geotop-Bildarchiv gegenüber
bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die
Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies
gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von
der Agentur an einen Dritten gesandt werden. Dies gilt auch für die Nutzung im Internet, Intranet, Video, CD-Rom oder DVD.
- Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten
sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns
anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den
Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird
automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der
Agentur berechnet. Macht der Besteller keine genauen
Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar
anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten
und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne
Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
- Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-,
Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen
Umständen und Kosten entstandene Fotos kann
grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des
jeweiligen Verwendungszwecks berechnet werden.
- Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für
den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede
weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Geotop-Bildarchiv.
- Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein
Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium
abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv
erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits
honorierten Nutzungrechten für das gleiche Bild im
ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt
insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der
Verwender hat Geotop-Bildarchiv über den neuen
Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung
zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
- Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag
von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
- Sobald der Besteller bekundet hat, daß er das gelieferte
Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die
Agentur berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten
in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung
oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
- Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten
übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung von Dias oder Negativen) wird ohne
Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb
der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung
gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart
werden (s. Buchstabe E3)
- Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige
Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes
Honorar nicht zurückerstattet werden.
- Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der
Kundennummer, Bildnamen (Bildbezeichnung) und dem Namen des
Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine
zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich
nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet.
Außerdem ist uns bei der Abrechung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle
verwendet wurde
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und
Urheberrechte
-
Grundsätzlich wird nur das Nutzungrecht am
fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt
insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her
einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der
bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der
weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen
usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von Geotop-Bildarchiv nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung
gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort
zurückzugeben bzw. aus allen Datenspeichern zu löschen. Nicht löschbare Datenspeicher(CD) sind zu vernichten.
Die vertraglich eingeräumten Rechte
gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten
Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der
ursprünglichen Nutzungsrechte sind nur mit unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln.
- Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes
durch Abzeichnung, Nachfotografieren, Fotocomposing oder
elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde
Verwendung und Verfälschungen in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter
Personen führen können, sind unzulässig und machen den
Verwender schadensersatzpflichtig.
- Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von
Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso
sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von
Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für
Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe
derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle
bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der
Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob
und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst
Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
- Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen
Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex)
verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die
Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder des
Urheberrechtes durch eine abredewidrige oder
sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen
wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist
allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber
schadensersatzpflichtig.
-
Geotop-Bildarchiv haftet nicht für Honorarforderungen, Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeldforderungen, die durch die Verwendung von bei Geotop-Bildarchiv angebotenen Bildern entstanden sind.
Sperrvermerke an Bildern (z.B. "nicht für werbliche Zwecke", "nicht für Alkohol- und Tabakwerbung") sind zu beachten, die Verantwortung dafür trägt der Verwender. Bei Verstößen haftet Geotop-Bildarchiv weder gegenüber abgebildeten Personen, noch gegenüber dem Eigentümer abgebildeter Objekte noch gegenüber dem Fotografen. Die Verwendung von bei Geotop-Bildarchiv angebotenen Bildern in einem negativen sinnentstellenden Zusammenhang ist generell untersagt.
- Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter
Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur
redaktionell erfolgen.
- Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen
Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die
Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte,
nicht an.
- Bei Überlassung von Originalen (Dias, Negative): Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der
Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und
ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße
oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und
verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu
Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die
Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers
vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das
Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet,
etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten
des Bestellers.
D. Urheberrecht/Belegexemplar
- Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich
einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer
Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen
Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem
Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die
zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen
läßt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der
Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden
Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in
Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls
keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
- Soweit vorstehen nicht besonders aufgeführt, unterliegt
jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen
Urheberrechtsgesetzes.
- Von jeder Veröffentlichung im Druck sind gem. § 25
VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare
unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
Bei Verwendung im Inter-/Intranet ist die Internetadresse mitzuteilen oder ein Screenshot der Seite zu übersenden.
E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz (vgl.
ergänzend Anhang zu E.)
- Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder
Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter
Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie
unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und
Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für
Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an
Dritte (vgl. C1, 2 und 3) wird vorbehaltlich der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein
Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen
Nutzungshonorares fällig.
- Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so
haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 %
zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl.
Verwaltungskosten.
- Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen
Ansichtsfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende
Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig gem. Anhang
zu E., Ziffer 1. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn
der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei
angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden sogenannte
Blockierungskosten gem. Anhang zu E., Ziffer 1 fällig,
wenn Bildmaterial, an dem Besteller Nutzungsrechte
erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht
bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht
zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum
Nutzungshonorar.
- Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen
ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang
zu E. Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung
pro Bild gelten als vereinbart, ohne daß die Bildagentur
die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die
Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer
Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es
vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringen
Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende
Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur
Höhe des Schadensersatzes für den Fall des
Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Uns vom
Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder
verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden
nicht akzeptiert.
- Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen
innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und
zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des
Schadensersatzes.
F. Zahlungsbedingungen/Gerichtsstand/Sonstiges
- Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen
zahlbar.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich München
- Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als
vereinbart. Ausnahmen müssen in schriftlicher Form vereinbart werden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und
Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt.
Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz):
| 1. Blockierungskosten bei Überschreiten
der Rückgabefristen pro Stück und Tag |
|
| |
|
| - bei Color-Dias, Farbvorlagen und
-Negativen |
1,00 Euro |
| - bei s/w-Vorlagen |
0,75 Cent |
| |
|
| 2. pauschalierter Schadensersatz bei
Beschädigung, Zerstörung/Verlust |
|
| |
|
| - Colordias, Farbvorlagen, Negative |
|
| |
|
| a.) leichte Beschädigung, die eine
weitere Verwendung erlaubt |
150,00 Euro |
| |
|
| b.) starke Beschädigung, die eine
beschränkte Weiterverwendung erlaubt |
300,00 Euro |
| |
|
| c.) Verlust/Zerstörung |
|
| - Dias bis 6x9 |
500,00 Euro |
| - Dias 9x12 und 13x18 |
600,00 Euro |
| - Dias 18x24 |
1.000,00 Euro |
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